Demokratiefördergesetz darf es ohne Extremismusklausel nicht geben

Die FDP Sachsen gibt der liberalen Bundestagsfraktion Rückendeckung bei der Ablehnung des Demokratiefördergesetzes. Zu groß ist mit dem jetzigen Gesetzentwurf die Gefahr einer staatlich verordneten Demokratie und einer Förderung nach Anschauung. 

„Die bürgerliche Gesellschaft der Bundesrepublik Deutschland ist 75 Jahre ohne ein Demokratiefördergesetz ausgekommen und sie hat es trotzdem hinbekommen, eine der stabilsten politischen Systeme Europas zu schaffen. Aus sich selbst heraus“, erklärt Robert Malorny, Spitzenkandidat der FDP Sachsen zur Landtagswahl 2024. „Diese bürgerliche Gesellschaft war immer besonders stark, wenn politisches Engagement aus sich selbst entstanden ist und nicht durch ein Gesetz von oben verordnet wurde. Wir brauchen nicht noch einen zusätzlichen Fördertopf, an dem dann unter Umständen auch noch Organisationen ihre Kellen auspacken, die wir dort gar nicht haben wollen.“

Malorny teilt die Skepsis der FDP-Bundestagsfraktion mit Blick auf extremistische Gruppierungen, die mit dem Gesetz eine zusätzliche Finanzierungsquelle bekommen könnten. Eine Extremismusklausel, die von der FDP zur Bedingung gemacht wurde, ist für ihn daher alternativlos. 

„Es kann gar keine Frage sein, ob eine Extremismusklausel notwendig ist oder nicht. Selbstverständlich darf keine Organisation von staatlichen Mitteln profitieren, die sich nicht klar und deutlich zur Freiheitlich-Demokratischen Grundordnung bekennt und sich ebenso klar von Extremismus jeglicher Art distanziert. Das darüber überhaupt noch gestritten werden muss, ist für mich unverständlich. Wenn die Koalitionspartner das nicht mittragen, kann es das Gesetz eben nicht geben“, erklärt Malorny abschließend.